Österreichische Behörden akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten und Urkunden. Aus diesem Grund müssen diese Übersetzungen von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher angefertigt werden. Diese Dolmetscher werden in der Dolmetscherliste des Österreichischen Justizministeriums geführt.
Ich würde mich freuen, beglaubigte Übersetzungen für Sie zu tätigen und freue mich über Ihre vorherige Kontaktaufnahme unter linda@pomarolli.com oder +43 664 5439519.